Unterschied zwischen Online-Scheidung und „normaler Scheidung“
Bei der Online-Scheidung wird der Prozess durch das Ausfüllen des unten angefügten Fragebogens beschleunigt. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant erfolgt über Telefon und E-Mail. Ein persönliches Treffen findet erst beim Gerichtstermin statt.
Vorrausetzungen der Online-Scheidung
Sie sollten sich mit Ihrem Ehegatten über die Folgen der Scheidung im Wesentlichen einig sein. Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umggangsrecht, Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Haushaltsgegenständen sollten weitgehend geklärt sein. Die erwähnten Scheidungsfolgen, bis auf den Versorgungsausgleich, werden nur auf gesonderten Antrag Gegenstand eines gerichtlichen Scheidungsfolgeverfahrens.
Sollten wir gemeinsam feststellen, dass wichtige Scheidungsfolgen nicht geklärt sind, können Sie sich jederzeit in diesen Angelegenheiten von mir vertreten lassen. Auch ein persönliches Treffen ist möglich, aber nicht unbedingt nötig.
Kosten der Online-Scheidung
Was bringt Ihnen eine Mindestpreisgarantie, wenn überall die Preise gleich sind? Die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren sind gesetzlich geregelt und für alle Anwälte verbindlich. Die Preise von Online- Scheidung und „normaler“ Scheidung unterscheiden sich nicht. Legen Sie bei der Auswahl des Anwalts daher lieber Wert auf eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen.
Über mich
Seit 17 Jahren unterstütze ich meine Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht bei Scheidung und Trennung. Mit über 3000 Scheidungs- und Scheidungsfolgenverfahren gibt es keinen Bereich der Scheidung, in dem ich Mandanten noch nicht erfolgreich helfen konnte. Durchsetzungsstark und kompetent stehe ich gerne mit Recht an Ihrer Seite und helfe Fehler zu vermeiden.
Ablauf der Online-Scheidung
- Ausführliches Telefonat vorab: Nach Ausfüllen des Formulars klären wir in einem Telefongespräch, ob die Online-Scheidung ein geeigneter Weg für Sie ist. Gemeinsam besprechen wir alle aufkommenden Fragen.
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag für die Scheidung: Vor Ihrem Auftrag teile ich Ihnen die Kosten Ihrer Scheidung mit.
- Erteilung der Vollmacht: Erst, wenn alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind, erteilen Sie mir Ihre Vollmacht.
- Einreichung der Scheidungsunterlagen: Ich reiche den Scheidungsantrag schnellstmöglich bei Gericht ein.
- 3-6 Monate bis zum Gerichtstermin: Nach ca. 3-6 Monaten nehmen wir gemeinsam den Termin bei Gericht wahr. Sie sind geschieden und können Ihren Namen ändern oder wieder heiraten.
Online-Scheidung
Unverbindliches Formular