Bestandteile der Scheidungskosten
Die Scheidungskosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Anwaltsgebühren
- Gerichtsgebühren
- Ggf. Sachverständigenkosten
Gesetzliche Regelung der Scheidungskosten
Die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren sind gesetzlich geregelt und für alle Anwälte verbindlich. Der Verfahrenswert (siehe nächster Absatz) wird durch das Gericht festgelegt. Ein Anwalt ist daran gebunden und darf keine geringere Vergütung festlegen.
Er ist sogar dazu verpflichtet bei der Wertfestsetzung des Gerichts alle Faktoren vorzubringen, welche die Kosten minimieren können. Legen Sie bei der Auswahl des Anwalts daher lieber Wert auf eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen.
Kosten bei einvernehmlicher Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung richten sich die Kosten hauptsächlich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Je niedriger Ihr monatliches Nettoeinkommen liegt, desto geringer sind die Kosten. Sind minderjährige, unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, so kann auch dies die Kosten senken. Auch die Anzahl der gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen (Altersvorsorgeanwartschaften) fließt in die Berechnung mit ein.
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, ist nur ein Anwalt nötig. Hier durch lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen. Einer der Ehegatten beauftragt einen Anwalt und der andere Ehegatte ohne Anwalt muss nur noch dem Scheidungsantrag zustimmen.
Kosten bei Scheidungsfolgen & Streit
Sind wesentliche Punkte des Unterhalts, Zugewinnausgleichs, des Vermögens, etc. noch nicht geklärt, werden diese zunächst versucht außergerichtlich zu klären. Dabei fallen zusätzliche Kosten für beispielsweise Verhandlungen über die Trennungs- und Scheidungsfolgen oder die Vertragsgestaltung an.
Die Gebühren richten sich zum einen nach der Höhe des Streitwerts (Gegenstandswert) und zum anderen nach dem Gebührentatbestand. Der Gebührentatbestand beschreibt, was der Anwalt tatsächlich unternommen hat (Aushandeln eines Vergleichs, Einreichen einer Klage, etc.). Bei bestimmten Streitigkeiten, wie z.B. beim Streit um eine Immobilie, müssen ggf. noch Sachverständige bezahlt werden.
Verfahrenskostenhilfe
Gerne unterstütze ich und berate Sie bezüglich der Verfahrenskostenhilfe. Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Zeitpunkt der Bezahlung
Ich gehe für Sie in Vorleistung. Erst, wenn ich die Scheidung beim Gericht eingereicht habe und Ihnen das Aktenzeichen des Gerichts mitgeteilt habe, schicke ich Ihnen die Vorschussrechnung. Mit dieser Rechnung wird die erste Hälfte der Gebühren fällig. Die zweite Hälfte zahlen Sie zehn Tage vor dem Gerichtstermin.
Über mich
Seit über 20 Jahren unterstütze ich meine Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht bei Scheidung und Trennung. Mit über 3000 Scheidungs- und Scheidungsfolgenverfahren gibt es keinen Bereich der Scheidung, in dem ich Mandanten noch nicht erfolgreich helfen konnte. Durchsetzungsstark und kompetent stehe ich gerne mit Recht an Ihrer Seite und helfe Fehler zu vermeiden.
Unverbindlicher Kostenvoranschlag
Gerne erstelle ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung. Füllen Sie hierfür das folgende Formular aus. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen.
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