Für Ihre Scheidung ist es ratsam möglichst frühzeitig einen Scheidungsanwalt hinzuzuziehen. In Deutschland muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Insbesondere bei gerichtlicher Klärung von Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich benötigt man einen Anwalt.
Qualifikation eines Scheidungsanwalts
Bei ihrem Scheidungsanwalt sollten Sie auf die Spezialausbildung des Fachanwalts für Familienrecht Wert legen. Als Fachanwalt auf einem Rechtsgebiet müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Auch die regelmäßige Fortbildung ist Pflicht.
Seit über 20 Jahren unterstütze ich meine Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht bei Scheidung und Trennung. Mit über 3000 Scheidungs- und Scheidungsfolgenverfahren gibt es keinen Bereich der Scheidung, in dem ich Mandanten noch nicht erfolgreich helfen konnte. Durchsetzungsstark und kompetent stehe ich gerne mit Recht an Ihrer Seite.
Sie können darauf vertrauen, dass wir in der Zusammenarbeit Fehler vermeiden und die Besonderheiten Ihres Falls beachten. Eine zügige und kostenbewusste Bearbeitung Ihres Falls ist für mich selbstverständlich.
Bei folgenden Themen vertrete ich meine Mandanten und beantworte gerne erste Fragen am Telefon oder über das Kontaktformular:
Hilfe bei Trennung & Scheidung
- Ehescheidung
- Unterhalt für Kinder
- Unterhalt für Ehegatten in der Trennungszeit
- Nachscheidungsunterhalt
- Versorgungsausgleich (Teilung von Rentenansprüchen)
- Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Klärung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
- Klärung der Rechtsverhältnisse an den Haushaltsgegenständen
Hilfe im Familienvertragsrecht
- Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Errichtung von Eheverträgen
- Trennungsvereinbarungen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Vereinbarung zur Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
Hilfe für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft/Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Lebenspartnerschaft Unterhalt
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Aufhebungsfolgenvereinbarungen
- Unterhalts- und Versorgungsvertrag
- Vereinbarung zur Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens